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Sie möchten Fördermittel nutzen? Dann sind sie hier genau richtig!

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist der Fördergegenstand. 
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Auch steuerliche Möglichkeiten bestehen. Zu den Details beraten wir sie gern.

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